Probleme mit der Validierung der Signatur in Dänemark!

Die dänischen Behörden haben mit der neuen Version 1.5.3 der Regulierung einige Probleme im Umgang mit der Validierung der Zeitzonen und der Signatur behoben.

Leider wurden aber nicht alle Probleme behoben und leider ist auch die Validierungssoftware fehlerhaft. Dies haben ausführliche Tests, die wir mit dem aktuellsten offiziell zur Verfügung gestellten Validierungsskript durchgeführt haben, hervorgebracht.

Wir sind dazu bereits im engen Austausch mit den Behörden. Derzeit liegt uns auf unsere Anfrage und den Hinweis mit den Fehlern noch keine schriftliche Antwort vor.

Wir haben auch eine schriftliche Bestätigung angefordert, dass die Umsetzung und auch die exportierten SAF-T Dateien, die wir gemacht haben bis zur Regulierung von März 2025, korrekt waren, da wir gegen keine Regelung der Dokumentation verstoßen haben.

Im Prinzip handelt es sich um folgende Probleme:

Zeit in XmlZeit in SignaturRichtig/FalschValidierung DK
2025-04-04+02:00
17:32:15+02:00
2025-04-04 17:32:15RichtigRichtig
2025-04-04+07:00
17:32:15+02:00
2025-04-04 17:32:15Teilweise FalschRichtig
2025-04-04+07:00
17:32:15+07:00
2025-04-04 17:32:15FalschRichtig
2025-04-04+00:00
15:32:15+00:00
2025-04-04 17:32:15RichtigFalsch
2025-04-04+00:00
19:32:15+02:00
2025-04-04 17:32:15FalschFalsch

Richtige Zeiten werden als Falsch erkannt bei der Validierung und falsche Zeiten als richtig. Das hat unser Test mit dem neuen Validierungsskript ergeben.

Der Grund ist sehr einfach: Das Validierungsskript schneidet in diesem Fall die Zeitzonen einfach weg, das ist aber falsch.

Wir werden nun mit der nächsten Release den Export an die neuen Gegebenheiten anpassen. Sollte es Probleme bei der Prüfung in Dänemark aufgrund falscher Signaturen geben, bitten wir, dass Sie sich an uns wenden. Wir werden das Thema mit den Behörden klären.

RetailForce Compliance Team

Spanien: Neues königliches Dekret 254/2025

Vergangene Woche wurde von der spanischen Regierung das neue königliche Dekret 254/2025 veröffentlicht. Das Dekret ändert, ab wann die verwendeten Softwaresysteme von Unternehmen und Freiberuflichen die VERI*FACTU Verordnung erfüllen müssen.

Körperschaftsteuerpflichtige müssen ab dem 1. Jänner 2026 Abrechnungssysteme verwenden, welche der Verordnung entsprechen, übrige in Artikel 3.1 des königlichen Dekretes 1007/2023 genannte Steuerzahler, ab dem 1. Juli 2026.

Für Hersteller von Abrechnungssystemen gilt nach wie vor die 9-Monatsfrist ab Inkrafttreten der Ministerialverordnung (29.10.2024), welche die technischen Anforderungen an Abrechnungssysteme definiert. Somit müssen Hersteller von Abrechnungssystemen ihre Applikationen bis längstens 29.07.2025 an die Anforderungen angepasst haben. Das bedeutet, dass Kassenhersteller ab dem Stichtag 29.7.025 keine NEUEN Systeme mehr vertreiben dürfen, die nicht den VERIF*FACTU-Vorschriften entsprechen. Bei bestehenden Wartungsverträgen zwischen Herstellern von Abrechnungssystemen und steuerpflichtigen Unternehmen gelten die Fristen 01.01.2026 bzw. 01.07.2026. Gibt es keinen Wartungsvertrag, gilt der 29.10.2024

Dänemarks neue Regulierungs-Version 1.5.3 mit einigen Besonderheiten

Manchmal schleicht sich der Fehlerteufel ein: Basierend auf der aktuellen Dokumentation der neuen Regeln 1.5.3 Dänemarks, genauer gesagt „guideline-for-implementing-digital-signature-in-digital-cash-registers-v151.pdf“, gibt es einige Besonderheiten.

Die Definition des Zeitzonenbeispiels im Feld transDate ist falsch: 2014-01-01:+01:00 (der doppelte Punkt vor „+01“ ist falsch, da er nicht der ISO 8601 entspricht). Nach der Klärung mit den dänischen Behörden ist dies falsch.

Außerdem kann die Verwendung von Zeitzonen zu Problemen bei der Signaturprüfung führen, da Zeitzonen im Signaturprüfprogramm nicht vollständig implementiert sind.

Zum Beispiel:
– 19:54:23+07:00 im Vergleich zu 19:54:23 (MESZ) wird als in Ordnung behandelt. Dies ist definitiv falsch.
– 18:54:23+00:00 im Vergleich zu 19:54:23 (MESZ) wird falsch behandelt. Aber dieser ist definitiv richtig.

Bei uns sind Sie in sicheren Händen und werden optimal unterstützt, um solche Besonderheiten zu meistern.

Swissbit Cloud-TSE 2

Mit dem nächsten Release – geplant für den 13. April – ist die Swissbit Cloud-TSE 2 auch in der RetailForce-Umgebung verfügbar.

Swissbit Cloud-TSE 2 ist offiziell BSI-zertifiziert. Damit erfüllt sie als erste Cloud-TSE-Lösung auf dem Markt die höchsten Sicherheitsstandards nach der neuesten technischen Richtlinie BSI TR-03153-1, Version 1.1.1.

Release 1.9.4

Die neue Version ist seit 31. März verfügbar. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Deutschland 

  • Notwendige Felder zur Kassenmeldung (TSE-Meldung) wurden in der Cloud hinzugefügt 

Dänemark 

  • Diverse Verbesserungen bei der Validierung von Eingabefeldern 
  • Anpassung von Feldlängen (z.B. document.partner.id darf nicht länger als 36 Zeichen sein) 

Slowenien 

  • Verbesserung Validierung der Katastral-Nummer (CadastralNumber) des Standortes (business premis) 

Bulgarien, Polen, Rumänien 

  • Möglichkeit, bestimmte Zeichen (Sonderzeichen) über die Konfiguration zu ersetzen, hinzugefügt 
  • Möglichkeit, den Speicherstatus des Druckers auszulesen, hinzugefügt 
  • Verbesserung des Error-Handlings im Falle von: „Drucker nicht verbunden“ und „Papier leer“ 

Alle Änderungen finden Sie wie gewohnt in den Release-Notes auf unserer Website oder im Informations-Bereich des RetailForce Cloud-Portals.

Onboarding neu

Der Onboarding Prozess für RetailForce-Kunden wird neu strukturiert.  

Hierfür gibt es ab Q2 2025 neue Onboardingpakete: 

  1. Alle Länder (inkl. 12h Support) 
  2. 1 Land (inkl. 6h Support)
    • Upgrade einzelner Länder jederzeit möglich (inkl. 4h Support) 
    • Upgrade auf alle Länder jederzeit möglich (inkl. 6h Support)  

Verbliebene Support-Stunden sind im RetailForce-Portal transparent einsehbar. Zum erfolgreichen Abschluss des Onboardings können Sie ab sofort zwischen Eigenerklärung (kostenlos) oder Abnahmebestätigung seitens RetailForce wählen. Bei Wahl einer Abnahmebestätigung wird die korrekte Implementierung geprüft und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen. Ab sofort gibt es attraktive Preisnachlässe mit bis zu -100% auf das Onboarding. 

 Für bereits laufende Onboardings bleibt der bestehende Vertrag aufrecht. Falls nicht anders vereinbart, werden Sie dem kostenlosen Onboarding-Abschluss mit Eigenerklärung zugeordnet. Ein Upgrade zur Abnahmebestätigung ist jederzeit möglich. Für POS-Hersteller wird ein einmaliger Onboarding-Abschluss auf alle Vertragspartner übertragen. 

Frankreich – Änderung im Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfungsgesetz 

Am 14. Februar hat die französische Regierung eine Änderung des Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Damit wurde die Möglichkeit der Selbsterklärung aus dem Gesetz entfernt, sodass von nun an alle Kassensysteme von Infocert oder LNE zertifiziert sein müssen.

Die Gesetzesänderung betrifft alle Unternehmen, die in Frankreich Kassensystemen betreiben. Nach einer 60-tägigen Übergangsfrist fallen für nicht-zertifizierte Kassensysteme Strafen an.   

Konkret wurden folgende Anpassungen im Gesetzestext vorgenommen:

  • Die Worte: „oder durch eine Einzelbescheinigung des Herausgebers gemäß einem von der Verwaltung festgelegten Muster“ am Ende von Artikel 286, Absatz 3 wurden gestrichen. 
  • Im ersten Absatz des Artikels 1770 Duodecies werden die Worte „des Zertifikats oder“ gestrichen. 

Italien – neue Regelung für moderne Kassen-Architekturen 

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 108/2024 legt die italienische Regierung Änderungen für die „Elektronische Speicherung und telematische Übermittlung von Belegen“ fest. Bisher mussten sogenannte RT-Geräte („Registratore Telematico„) für die Aufzeichnung von Geschäftstransaktionen am POS verwendet werden. 

Diese RT-Geräte übermitteln die Tageseinnahmen, telematisch, an die Agenzia delle Entrage (AdE – Agentur für Einnahmen). Künftig kann auf die hardware-gebundenen RT-Geräte verzichtet werden und eine reine Software-Lösung zum Einsatz kommen, wenn diese die Sicherheit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gewährleistet. Die technischen Spezifikationen werden vom Direktor der Agenzia delle Entrate definiert. 

Österreich – Regierung plant Änderungen an RKSV 

Belegausstellung  

Der in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) definierte Manipulationsschutz von elektronischen Aufzeichnungen bleibt. Geplant sind Änderungen in der sogenannten Belegerteilungspflicht. Derzeit müssen Unternehmen für sämtliche Geschäftstransaktionen mit Kunden einen Beleg über die Leistung erstellen. Viele wissen nicht, dass in Österreich eine Belegmitnahmepflicht für Konsumenten gilt.

Die geplante Änderung sieht vor, dass Belege erst ab einem Betrag von über EUR 35,00 ausgestellt werden müssen. Zwar steht im Regierungsprogramm, dass als Alternative ein digitaler Beleg eingeführt wird, diese Möglichkeit besteht allerdings bereits seit Einführung der RKSV. §132a Abs. 1 erlaubt die Ausstellung von elektronischen Belegen, welche „unmittelbar nach erfolgter Zahlung für den Zugriff durch den die Barzahlung Leistenden verfügbar“ sind (siehe: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003940). 

Spannend bleibt allerdings, welche konkreten Änderungen die künftige Regierung bei der Ausstellung von digitalen Belegen plant. Sicher ist, dass auf Wunsch des Kunden weiterhin, auch unter EUR 35, ein gedruckter oder digitaler Beleg ausgegeben werden kann. 

Kalte Hände-Regelung und 15-Waren-Regelung 

Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel, sowie Markt-, Straßen- und Wandlerhandel (und vergleichbare Gewerbe) erlaubt es bestimmten Unternehmen bis zu 15 Warengruppen vorab zu definieren und Sammelbegriffe (Warengruppenbezeichnungen) wie „Getränke“ oder „Obst“, anstatt der handelsüblichen Bezeichnung der Ware, auf ihren Belegen anzudrucken. Die künftige Regierung plant, die sogenannte „15-Waren-Regelung“ fix zu verankern. Ebenso für die „Umsätze im Freien“ („Kalte-Hände-Regelung“) werden Vereinfachungen in Aussicht gestellt. 

Release 1.9.3

Die neue Version 1.9.3 ist bereits zum Download verfügbar. Die Anpassungen in dieser Version umfassen unter anderem:

Deutschland:

Es werden zusätzliche TSE-Daten an die RetailForce Cloud übermittelt. Dies dient in Vorbereitung auf die künftig verpflichtende TSE-Registrierung bzw. TSE-Meldung.

Alle Länder:

  • ACHTUNG, wichtige Änderung: Das Element „qrCode“ wurde als Standard-Element im fiscalReponse-Objekt, für alle Länder, umgesetzt. Dies ersetzt die länderspezifische Implementierung in den „additionalFields“.
  • ACHTUNG, wichtige Änderung: Einzweckgutscheine (SinglePurposeVoucher) werden nicht länger als Bezahlmethode (paymentType) unterstützt. Künftig muss der Verkauf und das Einlösen von SinglePurposeVoucher als Positionen (positions) angegeben werden.
  • In Ländern, in denen ein Fiskaldrucker eingesetzt wird, wurde die Barcode-Unterstützung auf non-fiskalen Belegen verbessert. In diesen Ländern wurde ebenfalls die Darstellung von mehrzeiligem Text verbessert.

Sämtliche Änderungen an der neue Version finden Sie in den Release-Notes auf unserer Website, oder im Informations-Bereich des RetailForce Cloud-Portals.