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Belgien:  „Neue weiße Registrierkasse 2.0“ ab Mitte 2025

Ab Mitte 2025 wird Belgien eine neue Generation der sogenannten „weißen Registrierkasse“ einführen. Das Ziel ist es, Daten direkt an die belgische Steuerbehörde zu übermitteln. 

Zwar gilt das neue Registrierkassensystem nach wie vor nur für das Gastgewerbe, die entsprechenden Einschränkungen auf die Gastronomie wurde allerdings in den Gesetzen entfernt und könnten schon bald vor allem auf bargeldintensive Branchen ausgeweitet werden. Die Pflicht zur neuen weißen Registrierkasse wird auf den gesamten Ho-Re-Ca-Sektor erweitert. Kleinunternehmer unter EUR 25.000 Jahresumsatz bleiben nach wie vor ausgenommen. 

Die neue Version 2.0 sorgt für eine direkte Übertragung an die Finanzverwaltung. Sie ermöglicht außerdem digitale Belege, wobei Kunden nach wie vor Anspruch auf die Aushändigung von Papierbelegen haben. Durch die Entfernung der bisher bestehenden Signaturkarte – VAT Signing Card – soll zudem die lange Wartezeit bei der Transaktionsverarbeitung entfallen. 

Aktuell bekannte Timeline: 

  • 1.7.2025 – Einführung weiße Registrierkasse 2.0 – alle neuen Gastronomiebetriebe müssen die neuen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. 
  • 1.7.2026 – Übergangsphase 2 – alle Betriebe, die sich zwischen 1.1.2014 und 31.12.2017 registriert haben, müssen auf das neue (Online-)System umstellen. 
  • 1.7.2027 – Übergangsphase 3 – alle Betriebe, die sich zwischen 1.1.2018 und 31.12.2021 registriert haben, müssen auf das neue (Online-)System umstellen. 
  • 1.7.2028 – Schlussphase – alle Betriebe, die sich zwischen 1.1.2022 und 30.06.2025 registriert haben, müssen auf das neue (Online-)System umstellen.