In Deutschland ist die Meldung von Kassensystemen ab 1. Juli 2025 verpflichtend. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden. Wir empfehlen eine automatische Meldung über die ERiC-Schnittstelle, welche von RetailForce umgesetzt und voraussichtlich im März/April zur Verfügung gestellt wird.
Das notwendige System steht seit 1.1.2025 für alle Bundesländer bereit. Ab Juli ist damit eine elektronische Meldung über das ELSTER-Portal mittels ERiC-Schnittstelle oder das Hochladen einer XML-Datei auf „Mein ELSTER“ notwendig.
Welche Daten müssen gemeldet werden?
- Mitteilende Person (Name des Steuerpflichtigen oder eines Bevollmächtigten)
- Eindeutige ID (Steuernummer / Wirtschafts-Identifikationsnummer)
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (Zertifizierungs-ID)
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
- Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme je Betriebsstätte – Besonderheiten bei Verbundsystemen und Eingabegeräten! [1]
- Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems (abhängig vom Hersteller)
- Datum der Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems bzw. der Zurverfügungstellung im Falle von Leasing oder Miete
- Gegebenenfalls das Datum der Außerbetriebnahme. [2]
Hinweise:
[1] Sollten in Verbundsystemen mehrere Geräte mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung verbunden sein, so ist jedes einzelne verwendete Gerät dem Finanzamt mitzuteilen. Sofern einzelne elektronische Aufzeichnungssysteme ohne Kassenfunktion (z.B. Orderhandys) mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion im Sinne von § 146a AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV verbunden wurden, ist nur das elektronische Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion und nicht die damit verbundenen elektronischen Aufzeichnungssysteme ohne Kassenfunktion mitteilungspflichtig.
[2] Bei Standortschließungen können alle am Standort verwendeten Systeme mit einer Meldung außer Betrieb genommen werden, ohne jedes einzelne System melden zu müssen.