Mit dem Gesetzesdekret Nr. 108/2024 legt die italienische Regierung Änderungen für die „Elektronische Speicherung und telematische Übermittlung von Belegen“ fest. Bisher mussten sogenannte RT-Geräte („Registratore Telematico„) für die Aufzeichnung von Geschäftstransaktionen am POS verwendet werden.
Diese RT-Geräte übermitteln die Tageseinnahmen, telematisch, an die Agenzia delle Entrage (AdE – Agentur für Einnahmen). Künftig kann auf die hardware-gebundenen RT-Geräte verzichtet werden und eine reine Software-Lösung zum Einsatz kommen, wenn diese die Sicherheit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gewährleistet. Die technischen Spezifikationen werden vom Direktor der Agenzia delle Entrate definiert.