Vergangene Woche wurde von der spanischen Regierung das neue königliche Dekret 254/2025 veröffentlicht. Das Dekret ändert, ab wann die verwendeten Softwaresysteme von Unternehmen und Freiberuflichen die VERI*FACTU Verordnung erfüllen müssen.
Körperschaftsteuerpflichtige müssen ab dem 1. Jänner 2026 Abrechnungssysteme verwenden, welche der Verordnung entsprechen, übrige in Artikel 3.1 des königlichen Dekretes 1007/2023 genannte Steuerzahler, ab dem 1. Juli 2026.
Für Hersteller von Abrechnungssystemen gilt nach wie vor die 9-Monatsfrist ab Inkrafttreten der Ministerialverordnung (29.10.2024), welche die technischen Anforderungen an Abrechnungssysteme definiert. Somit müssen Hersteller von Abrechnungssystemen ihre Applikationen bis längstens 29.07.2025 an die Anforderungen angepasst haben. Das bedeutet, dass Kassenhersteller ab dem Stichtag 29.7.025 keine NEUEN Systeme mehr vertreiben dürfen, die nicht den VERIF*FACTU-Vorschriften entsprechen. Bei bestehenden Wartungsverträgen zwischen Herstellern von Abrechnungssystemen und steuerpflichtigen Unternehmen gelten die Fristen 01.01.2026 bzw. 01.07.2026. Gibt es keinen Wartungsvertrag, gilt der 29.10.2024