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Deutschland – BMF-Schreiben zu EU-Taxameter und Wegstreckenzählern

Das neueste Schreiben des Deutschen Bundesministeriums der Finanzen behandelt die Umsetzung der KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) im (Personen-) Transportgewerbe.

Die ursprünglich für den 01. Januar 2024 geplante Umsetzung der KassenSichV für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler wurde auf den 01. Januar 2026 verschoben. Bis zum 31. Dezember 2025 können EU-Taxameter und Wegstreckenzähler noch straffrei ohne eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwendet werden. Somit muss das elektronische Aufzeichnungssystem (EU-Taxameter, Wegstreckenzähler) nicht beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Auch ein DSFinV-K Export, aus genannten Systemen, muss erst ab Einführung bereitgestellt werden.

Unberührt ist hiervon allerdings die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 der Abgabenordnung (AO). Diese gilt uneingeschränkt auch für Systeme des Taxigewerbes.