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Meldeprozess Registrierkassen – Schweden

Die schwedische Finanzverwaltung teilte uns mit, dass ab dem 1. April 2023, aufgrund einer strengeren Anwendung des Abschnitts 7 des Steuerverfahrensgesetzes, Meldungen zum Status von Registrierkassen nur mehr akzeptiert werden, wenn diese von autorisierten natürlichen Personen durchgeführt werden.

Meldungen per Telefon, Brief oder E-Mail werden nicht mehr angenommen.

Meldungen wie:

  • Anmeldung von Registrierkassen
  • Änderungsmeldungen,
  • Fehlermeldungen
  • Außerbetriebnahme Meldungen

müssen über das e-Service der Schwedischen Steuerbehörde erfolgen.

Autorisierte Personen

Oben genannte Meldungen dürfen nur von autorisierten Personen durchgeführt werden. Dies sind Personen, welche über einen e-Service Zugang für das entsprechende (kassenbetreibende) Unternehmen verfügen.

Das e-Service kann von Unternehmen auch dazu verwendet werden, um Dritte (natürlichen Personen) zu autorisieren, Meldungen für Registrierkassen durchführen zu können. Diese Person muss über eine schwedische Sozialversicherungsnummer verfügen.

Meldung

Bisher wurden die Meldungen hinsichtlich Registrierkassen über unser System bzw. die Systeme unseres Partners in Schweden automatisch durchgeführt. Durch die Verschärfung der Anwendung des Gesetzes, können Meldungen nicht mehr automatisch erfolgen, sondern müssen vom Kunden selbst via e-Service erledigt werden.

Die für die Inbetriebnahme von Kassen benötigten Daten stellen wir derzeit als Datei zur Verfügung. Die Daten müssen anschließend im e-Service Portal der schwedischen Finanzverwaltung eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass Änderungs-, Fehler- und Außerbetriebnahme Meldungen nun ebenfalls manuell durchgeführt werden müssen!