Laut Königlichem Erlass 1007/2023 wurden neue Anforderungen an elektronische Rechnungslegungssysteme definiert, die von körperschaftssteuerpflichtigen Personen und Unternehmen erfüllt werden müssen.
Die Umsetzung der Vorgaben liegt bei Herstellern von Rechnungslegungssystemen und muss mittels eidesstattlicher Erklärung bestätigt werden. Der Erlass tritt voraussichtlich ab Mitte dieses Jahres in Kraft.
Das Kernthema von VERI*FACTU ist die Ausstellung überprüfbarer Rechnungen durch diese Systeme. Das soll durch die Datenübermittlung an ein einheitliches System oder durch die Signierung und sichere Speicherung der Daten im selben System gewährleistet werden.
Zur Ermächtigung des Finanzministers zur Definition von diesen technischen Anforderungen gab es einen Ministerialerlass, indem das System „VERI*FACTU“ definiert wurde. VERI*FACTU stellt technische Anforderungen an alle Rechnungslegungssysteme.
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Bei VERI*FACTU Systemen kann, mittels des auf dem Beleg angedruckten QR-Codes, jeder Beleg über das Online-System der spanischen Finanzverwaltung (AEAT) geprüft werden.
- Bei sogenannten NO-VERI*FACTU Systemen, hier werden die Daten im System signiert und gespeichert, aber es erfolgt keine Datenübertragung, steht diese Validierung nicht zur Verfügung. Unternehmen, die verpflichtet sind, Daten bereits mittels SII an die Finanzverwaltung zu übermitteln, sind von VERI*FACTU ausgenommen.