Digitale Verkaufsregistrierung – Dänemark

Mit dem 1. Januar 2024 tritt in Dänemark der §63. der Mehrwertsteuerverordnung zu digitalen Verkaufsregistrierungssystemen („Digitale salgsregistreringssystemer„) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen „digitale Verkaufsregistrierungssysteme“ (elektronische Aufzeichnungssysteme, Registrierkassen…) bestimme Anforderungen erfüllen. Unter anderem müssen Verkaufstransaktionen digital mit einem dänischen OCES-Zertifikat signiert werden. Dieses Zertifikat muss auf den jeweiligen Händler bzw. Gastronom ausgestellt sein.

Wer ist betroffen?

Im ersten Schritt gelten die Anforderungen für alle Unternehmen, mit einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. dänische Kronen (ca. 1,3 Mio. EUR), welche in den folgenden Branchen tätig sind:

  • Cafes, Pubs, Nachclubs, etc.
  • Pizzerias, Schnell-Imbiss Restaurants, Eisdielen, usw.
  • Lebensmittelläden und 24-Stunden-Läden
  • Restaurants

15 Anforderungen

Die dänische Finanzbehörde hat 15 technische Anforderungen an Verkaufsregistrierungssysteme veröffentlicht, welche u.a. die Führung eines elektronischen Journals beschreibt sowie die Zurverfügungstellung von Daten in der Form eines signierten SAF-T Exports.

Wir möchten auf einige dieser Anforderungen speziell hinweisen:

  • Künftig müssen Kassensysteme in Dänemark, welche in den oben genannten Branchen eingesetzt werden und somit unter §63 Mehrwertsteuerverordnung fallen, über eine Verbindung zu Bezahlterminals verfügen (sofern Bankkarten-/Debitkarten- bzw. Kreditkarten-Zahlungen angenommen werden). Nicht-Verbundene Bezahlterminals sind somit nicht mehr erlaubt.
  • Das Aufzeichnungssystem (elektronische Verkaufsregistrierungssystem) darf über keine Funktion zur nachträglichen Veränderung oder Löschung von Daten im elektronischen Journal.

Verkaufsarten

Neben dem klassischen Barverkauf müssen auch Verkaufstransaktionen, welche mit elektronischen Zahlungsmitteln wie Bezahlkarten oder MobilePay beglichen werden, über das digitale Verkaufsregistrierungssystem abgewickelt werden.

Online-Verkäufe

Auch Zahlungen im Zuge von Online-Verkäufe, sowohl über die eigene Unternehmenswebsite als auch über Online-Portale (beispielsweise Just Eat, Foodora,…), müssen im Verkaufsregistrierungssystem erfasst werden.

Strafen

Die Finanzverwaltung hat Strafen für eine Nichterfüllung der Vorschriften angekündigt. Ab dem 1. Jan. 2024 kann die Finanzverwaltung s.g. Compliance-Checks durchführen. Die Strafen werden bei jedem Besuch der Finanzorgane angehoben.

Nachdem es im Sommer dieses Jahres bereits ein Update gab, hat die dänische Finanzverwaltung nun mit Anfang November eine neue Version der technischen Anforderungen an digitale Verkaufsregistrierungssysteme veröffentlicht. RetailForce stellt rechtzeitig eine neue Version der Fiskal Middleware zur Verfügung, welche diese Änderungen umsetzt.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen rund um die dänische Fiskalisierung.