Litauen i.EKA

Vergangenes Jahr hat die litauische Regierung das VA-40 Gesetz, zusammen mit technischen Detailspezifikationen, als neue Anforderungen für Registrierkassen, auf den Weg gebracht. VA-40 schreibt den Einsatz eines s.g. „Sicherheitsmoduls“, welches mit dem i.EKA-Systen der Finanzverwaltung verbunden ist, vor. Das Sicherheitsmodul muss bis spätestens 30. April 2025 erfolgreich einen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Gemeinsam mit unserem Partner, der Neto Baltic, stellen wir noch in diesem Jahr ein Sicherheitsmodul für Litauen zur Verfügung. Eine Beta-Version der Umsetzung steht bereits seit einiger Zeit zur Verfügung.

Folgende zeitliche Regelungen gelten für in Litauen steuerpflichtige Unternehmen:

  • Vertragsabschluss / Bestellung mit einem Anbieter: März 2023
  • Einsatz Sicherheitsmodul und Anschluss an i.EKA-System
    • für kleine Handelsunternehmen: November 2023
    • für alle Unternehmen: 01. Mai 2025

Die ursprüngliche Deadline für große Handelsunternehmen (01.01.2023), Belegdaten an das i.EKA-System zu übermitteln, wurde seitens der Finanzverwaltung nicht forciert, da das i.EKA-System zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung stand. Mittlerweile kann das i.EKA-System zur Implementierung genutzt werden. Es gibt allerdings seitens der Finanzverwaltung noch Nachbesserungsbedarf bei der Performance des Systems, um einen Live-Betrieb zu Gewährleisten.

Wir halten Sie bezüglich der Entwicklungen in Litauen auf dem Laufenden.