Wie bekannt, ist die Zertifizierung der Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH (Produkt: D-TRUST TSE Modul) mit dem 7. Jänner 2023 aufgelaufen. Eine erste Übergangsregelung wurde für TSEs geschaffen, welche vor dem 7. Juli 2022 angeschafft wurden. Diese sollten noch bis zum 31. Juli 2023 (auch ohne gültiges Zertifikat) weiterverwendet werden dürfen.
Nun teilt die oberste deutsche Finanzbehörde in ihrem Schreiben vom 16. März mit, dass:
„Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung […] spätestens ab der Zertifizierung der TSE Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH umgehend durchzuführen [ist] und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen [sind]. Soweit die Übergangsregelung in Anspruch genommen und dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch angezeigt wurde, werden für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE, gezogen.“
Davon sind auch TSEs umfasst, welche nach dem 7. Juli 2022 angeschafft wurde. Wenn ein Unternehmen bereits eine Meldung zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung aufgrund des BMF-Schreibens vom 13. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt gemacht hatte, muss keine weitere Meldung zu einer Inanspruchnahme der Verlängerung mehr erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, dies in der Verfahrensdokumentation entsprechend festzuhalten.
Das vollständige Schreiben kann auf der Website des BMF abgerufen werden.