Cloud Archivierung powered by RetailForce

Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung

Stellt man die Frage, wie steuerrechtlich relevante Unterlagen aufzubewahren sind, verweist die Abgabenordnung (AO) im §147 auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Dieses Regelwerk aus teilweise niedergeschriebenen und ungeschriebenen Konventionen entwickelte sich aus der Rechtsprechung, Empfehlungen von Verbänden der Wirtschaftstreibenden aber auch aus der wirtschaftlichen Praxis heraus.

Neben dem wohl wichtigsten Rechtskonstrukt, dem Handelsgesetzbuch (HGB), werden die steuerrechtlichen Belange einer ordnungsgemäßen Buchführung durch die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – GoBD“) konkretisiert und im Detail ausgelegt. Dieses, vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichtes Schreiben, wurde zuletzt am 28. November 2019 aktualisiert und gilt seit dem 1. Januar 2020.

Für einen reibungslosen Ablauf einer Prüfung durch das Finanzamt, wie etwa eine Kassennachschau, sollten die digitalen Aufzeichnungen des Unternehmens jedenfalls der GoBD entspreichen.

Was bedeutet die GoBD für das Unternehmen?

Die Grundsätze, auf welche sich die GoBD stützt, sind dem Handelsgesetzbuch entnommen. Konkret handelt es sich um:
Grundsatz der:

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • zeitgerechten Buchungen und Aufzeichnungen
  • Ordnung
  • Unveränderbarkeit

Diese Grundsätze müssen für die gesamte Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nachweislich erfüllt werden. Vieles kann sich allerdings in 10 Jahren ändern, da ist ein notwendiges, größeres Update des Kassensystems, weil das Softwarehaus – längst überfällig – auf eine aktuelle Technologie umgestellt hat, noch die geringste Änderung. Um im Falle einer Prüfung die Aufzeichnungen überhaupt bereitstellen zu können, müsste ggf. ein Altsystem weiter betrieben werden, sofern keine vollständige Datenübernahme aus den alten Kassen gemacht wurde. Hat man dann doch alle Hürden genommen, so stellt sich letztlich die Fragen, ob das System an sich dem Grundsatz der Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen entspricht.

Stichwort Revisionssicherheit

Der Begriff Revisionssicherheit, oder revisionssichere Archivierung wird heutzutage häufig allgemein für (ver)fälschungssichere Langzeitarchivierung von digitalen Inhalten verwendet. Neben der technischen Lösung, um Daten unveränderbar zu speichern, umfasst Revisionssicherheit auch die organisatorischen Mechanismen, welche dazu dienen, einen sicheren Betrieb der Lösung zu gewährleisten.

Um als revisionssicher zu gelten und somit die Anforderungen des HGB und der GoBD zu erfüllen, müssen Archive jedenfalls gewährleisten, dass die an das Archiv übertragenen Daten vollständig sowie, unveränderbar und fälschungssicher gespeichert werden.

Das RetailForce Cloud-Archiv

Im Retailforce Cloud-Archiv werden die wertvollen Daten des Unternehmens nicht nur unveränderbar abgelegt. Vielmehr geht es bei der Entscheidung, die Retailforce mit dem Datenmanagement zu betrauen, um Risikomanagement: Retailforce ist dafür verantwortlich, dass die Datenintegrität auch gewahrt wir, die Daten also zur rechten Zeit, vollständig zur Verfügung stehen, sollte ein Prüfer unangekündigt die Räumlichkeiten betreten.

Ein Stück Software übermittelt dazu die Belegdaten aus der Kasse, unmittelbar nach ihrer Entstehung, an das RetailForce Cloud-System, zur revisionssicheren Langzeitarchivierung in einem unveränderbaren Speicherbereich. Die georedundante Speicherung der Daten schützt zusätzlich effektiv gegen den Untergang.

Die Verwendung des RetailForce Cloud-Archives ist ein wesentlicher Beitrag zur Compliance und eine effiziente Schutzmaßnahme gegen das beabsichtigte und unbeabsichtigte Verfälschen von Daten.
Neben der revisionssicheren Cloudarchivierung der digitalen Grundaufzeichnung, bietet RetailForce auch die Fiskalisierung von Kassen- und anderen elektronischen Aufzeichnungsystemen, an. Dies bedeutet volle Compliance mit gesetzlichen Fiskal-Vorschriften – bald für 21 Länder!
Im nächsten Beitrag geht es darum, welchen weiteren Mehrwert aus dem Retailforce Cloud-Archiv noch generiert werden kann.

RetailForce wird Teil der Partner Tech Europe Gruppe

Die RetailForce als führender Anbieter von Fiskalisierungslösungen in Europa wird Teil der Partner Tech Europe Gruppe. Im Dezember 2020 wurde die Transaktion vollzogen. 21 Länder in Europa sollen bis Ende des ersten Quartals 2021 mit einer API für die Implementierungspartner und Kunden bereitstehen, sowie weitere Services gelauncht werden.

„Wir freuen uns sehr, RetailForce als Teil unserer Plattform für Lösungen rund um den Point of Sale begrüßen zu dürfen. Mehrwerte im Rahmen von Kosten- und Entwicklungsvorteilen für unsere Kunden und Anwender übersteigen bereits jetzt unsere Erwartungen“, freut sich Denis Christesen, Geschäftsführer Partner Tech Europe.

„Die Integration in die Partner Tech Familie gibt uns einen großen Schub an Netzwerk und Marktzugang, so dass wir bereits im Jahr 2021 viele neue Territorien wie Kanada, Lateinamerika sowie weitergehende Services in Angriff nehmen können“, so der Gründer Jan Niederreiter über die Akquisition.

Über den Kaufpreis vereinbarten beide Parteien Stillschweigen.

Über Partner Tech
Als Mitglied der QISDA Group ist Partner Tech seit 1990 ein führender Entwickler und Hersteller von POS-Lösungen, POS-Peripheriegeräten und mobilen Lösungen und installiert die innovativen Technologien weltweit. Mit den umfassenden Lösungen, von mobilen Bestellsystemen, kompakten All-in-One-Systemen, Digital Signage, In-Store Media, Prozessoptimierung, Convenience Store Systems, Selbstbedienungsterminals (Kiosk und Self Checkout) und vielem mehr ist Partner Tech Europe Best-Practice-Anbieter und Plattform für Kunden aus Handel, Gastronomie und Fachhandel.

Partner Tech Europe GmbH
Beim Umspannwerk 10
22844 Norderstedt
Deutschland
Phone: +49 40 450 635-0
E-Mail: info@partner-tech.eu

Über RetailForce
Das aus Österreich stammende Unternehmen hat zunächst eine Fiskalmiddleware für Österreich entwickelt. Mit der Internationalisierung wurde dann eine Professionalisierung eingeleitet und ist sehr schnell zum Marktführer in Anzahl der eingebundenen Länder in Europa aufgestiegen. Die Fiskalanbindungen wurden vereinfacht und eine stetige Aktualisierung und Umsetzung aller länderspezifischen Anforderungen ist garantiert. RetailForce arbeitet außerdem an der Optimierung weiterer Belegprozesse sowie an Einbindungen zum Thema Überwachung und weiterer Integrationen, um die Digitalisierung der Kunden zu unterstützen.

RetailForce Software GmbH
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