Release 1.9.2

Die Zwischenrelease 1.9.2 Ende Februar war wichtig, um einige Verbesserungen sowie Bugfixes für diverse Länder zu veröffentlichen. 

Hier die zusammengefassten Anpassungen je Land:

  • Slowenien
    Neben dem RetailForce Test-Zertifikat, können nun auch Hersteller-eigene Test-Zertifikate verwendet werden.
  • Dänemark
    Hier erfolgte eine Fehlerkorrektur bei Rundungsdifferenzen und Zeitzonen (ACHTUNG: aufgrund der neuen Version der technischen Dokumentation des dänischen SAF-T Export – v1.5.3, ist eine weitere Änderung an den Zeitangaben notwendig!).
  • Schweden
    Die Möglichkeit zum Debugging der CCU-Kommunikation wurde hinzugefügt.
  • Italien
    LotteryId wurde als case-sensitiver Wert angepasst sowie die Funktion „Nachdruck letzter Beleg“ hinzugefügt.
  • Bulgarien
    Auch hier wurde die Funktion „Nachdruck letzter Beleg“ hinzugefügt.
  • Rumänien
    Die Funktion „Nachdruck letzter Beleg“ wurde ebenso hinzugefügt.
  • Frankreich
    Die Anpassung der 24-Regel hinsichtlich der Tagesabschlüsse wurde vorgenommen. Das bedeutet, dass der Kassiervorgang auch über 24h ohne Tagesabschluss fortgesetzt werden kann.

Sämtliche Änderungen an der neue Version finden Sie in den Release-Notes auf unserer Website, oder im Informations-Bereich des RetailForce Cloud-Portals.

Spanien – Einführung von VERI*FACTU 

Laut Königlichem Erlass 1007/2023 wurden neue Anforderungen an elektronische Rechnungslegungssysteme definiert, die von körperschaftssteuerpflichtigen Personen und Unternehmen erfüllt werden müssen.

Die Umsetzung der Vorgaben liegt bei Herstellern von Rechnungslegungssystemen und muss mittels eidesstattlicher Erklärung bestätigt werden. Der Erlass tritt voraussichtlich ab Mitte dieses Jahres in Kraft. 

Das Kernthema von VERI*FACTU ist die Ausstellung überprüfbarer Rechnungen durch diese Systeme. Das soll durch die Datenübermittlung an ein einheitliches System oder durch die Signierung und sichere Speicherung der Daten im selben System gewährleistet werden.  

Zur Ermächtigung des Finanzministers zur Definition von diesen technischen Anforderungen gab es einen Ministerialerlass, indem das System „VERI*FACTU“ definiert wurde. VERI*FACTU stellt technische Anforderungen an alle Rechnungslegungssysteme. 

Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: 

  1. Bei VERI*FACTU Systemen kann, mittels des auf dem Beleg angedruckten QR-Codes, jeder Beleg über das Online-System der spanischen Finanzverwaltung (AEAT) geprüft werden. 
  2. Bei sogenannten NO-VERI*FACTU Systemen, hier werden die Daten im System signiert und gespeichert, aber es erfolgt keine Datenübertragung, steht diese Validierung nicht zur Verfügung. Unternehmen, die verpflichtet sind, Daten bereits mittels SII an die Finanzverwaltung zu übermitteln, sind von VERI*FACTU ausgenommen.

Deutschland: TSE-Meldeverfahren ab 1.7.2025 

In Deutschland ist die Meldung von Kassensystemen ab 1. Juli 2025 verpflichtend. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden. Wir empfehlen eine automatische Meldung über die ERiC-Schnittstelle, welche von RetailForce umgesetzt und voraussichtlich im März/April zur Verfügung gestellt wird.

Das notwendige System steht seit 1.1.2025 für alle Bundesländer bereit. Ab Juli ist damit eine elektronische Meldung über das ELSTER-Portal mittels ERiC-Schnittstelle oder das Hochladen einer XML-Datei auf „Mein ELSTER“ notwendig.  

Welche Daten müssen gemeldet werden?

  • Mitteilende Person (Name des Steuerpflichtigen oder eines Bevollmächtigten) 
  • Eindeutige ID (Steuernummer / Wirtschafts-Identifikationsnummer) 
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (Zertifizierungs-ID) 
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems 
  • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme je Betriebsstätte – Besonderheiten bei Verbundsystemen und Eingabegeräten! [1]
  • Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems (abhängig vom Hersteller) 
  • Datum der Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems bzw. der Zurverfügungstellung im Falle von Leasing oder Miete 
  • Gegebenenfalls das Datum der Außerbetriebnahme. [2]

Hinweise: 

[1] Sollten in Verbundsystemen mehrere Geräte mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung verbunden sein, so ist jedes einzelne verwendete  Gerät dem Finanzamt mitzuteilen. Sofern einzelne elektronische Aufzeichnungssysteme ohne Kassenfunktion (z.B. Orderhandys) mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion im Sinne von § 146a AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV verbunden wurden, ist nur das elektronische Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion und nicht die damit verbundenen elektronischen Aufzeichnungssysteme ohne Kassenfunktion mitteilungspflichtig. 

[2] Bei Standortschließungen können alle am Standort verwendeten Systeme mit einer Meldung außer Betrieb genommen werden, ohne jedes einzelne System melden zu müssen. 

Belgien:  „Neue weiße Registrierkasse 2.0“ ab Mitte 2025

Ab Mitte 2025 wird Belgien eine neue Generation der sogenannten „weißen Registrierkasse“ einführen. Das Ziel ist es, Daten direkt an die belgische Steuerbehörde zu übermitteln. 

Zwar gilt das neue Registrierkassensystem nach wie vor nur für das Gastgewerbe, die entsprechenden Einschränkungen auf die Gastronomie wurde allerdings in den Gesetzen entfernt und könnten schon bald vor allem auf bargeldintensive Branchen ausgeweitet werden. Die Pflicht zur neuen weißen Registrierkasse wird auf den gesamten Ho-Re-Ca-Sektor erweitert. Kleinunternehmer unter EUR 25.000 Jahresumsatz bleiben nach wie vor ausgenommen. 

Die neue Version 2.0 sorgt für eine direkte Übertragung an die Finanzverwaltung. Sie ermöglicht außerdem digitale Belege, wobei Kunden nach wie vor Anspruch auf die Aushändigung von Papierbelegen haben. Durch die Entfernung der bisher bestehenden Signaturkarte – VAT Signing Card – soll zudem die lange Wartezeit bei der Transaktionsverarbeitung entfallen. 

Aktuell bekannte Timeline: 

  • 1.7.2025 – Einführung weiße Registrierkasse 2.0 – alle neuen Gastronomiebetriebe müssen die neuen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. 
  • 1.7.2026 – Übergangsphase 2 – alle Betriebe, die sich zwischen 1.1.2014 und 31.12.2017 registriert haben, müssen auf das neue (Online-)System umstellen. 
  • 1.7.2027 – Übergangsphase 3 – alle Betriebe, die sich zwischen 1.1.2018 und 31.12.2021 registriert haben, müssen auf das neue (Online-)System umstellen. 
  • 1.7.2028 – Schlussphase – alle Betriebe, die sich zwischen 1.1.2022 und 30.06.2025 registriert haben, müssen auf das neue (Online-)System umstellen. 

Release 1.8.8 verfügbar

Eine neue Version der RetailForce Fiskal Middleware wurde veröffentlicht. Version 1.8.8. steht zum Download bereit.

Die neue Version enthält eine umfangreiche Erweiterung des RetailForce Dokumentenmodells (Document Object Model – DOM), zur Vorbereitung der Umsetzung der Fiskalisierungsanforderungen von Québec / Kanada (WEB-SRM), sowie aufgrund funktioneller Erweiterungen für Italien und der Anbindung an WARRIFY.

Aktuelle DOM-Version: 1.5.0

Künftig werden Änderungen am DOM nicht mehr in einzelnen Beiträgen veröffentlicht, sondern übersichtlich im nachfolgenden Solution-Artikel gesammelt dargestellt: „Dokumentenmodell – Änderungen“.

Québec / Kanada

Die Anbindung an das WEB-SRM in Québec kann mit der vorliegenden Version vorbereitet und getestet werden. In den kommenden Releases werden weitere Funktionen hinzugefügt, bis zur geplanten Fertigstellung in Version 1.9.0.

Sollten Sie Fragen zur Umsetzung Québec haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Italien

Die funktionelle Erweiterung für Italien umfasst die Anbindung an die Sofort-Lotterie („Lotteria Istantanea“), sowie die nachgelagerte Lotterie („Lotteria Differita“). Weiters wird nun der Verkauf von MwSt. befreiten Artikel, über die s.g. Natura-codes („Codifiche Natura“) ergänzt, die steuerlich korrekte Abwicklung von 100%-Rabatt-Verkäufen und das Hinzufügen von zusätzlichen textuellen und grafischen Elementen auf dem Beleg (Footer Grafico, Kopf- und Fußzeilen, zusätzliche QR- und Barcodes, u.a.).

Cloud Fiskalisierung

Seit Release 1.8.4 stellen wir unsere Fiskalisisierungs-Middleware als von uns gehostetes Online-Service bereit („Cloud Fiscalization Service“). Das Service ist in erster Linie für Web-basierte Registrierkassensysteme gedacht. Mit Version 1.8.8 stehen die Länder

  • Dänemark und
  • Österreich

zur Verfügung. Weiters beinhaltet die aktuelle Version eine Beta für

  • Deutschland und
  • noFiscalization (für Länder ohne Fiskalisierung, aber zu Nutzung anderer RetailForce-Services).

Regelmäßig sind die Implementierungsvarianten

  • Anbindung an die lokale REST-API (Windows-Service bzw. Docker-Container) und
  • Anbindung an Cloud Fiskalisierung

grundsätzlich identisch. Es gibt aber ein paar Besonderheiten der Cloud Fiskalisierung, welche zu beachten sind. Details dazu finden Sie im Artikel “Implementierung ‘Cloud Fiscalization Service‘“.

Alle in Version 1.8.8 enthaltenen Änderungen und Ergänzungen finden Sie in den Release Notes.

Deutschland – Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme

Das aktuell ausgesetzte Mitteilungsverfahren nach $146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Das teilt das Deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Schreiben vom 28.06.2024 mit. Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssysteme („Registrierkassen“, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler) müssen bis spätestens 31. Juni 2025 über das Meldeverfahren registriert werden.

Zunächst ausgesetzt – Meldung ab 2025

Das Melde- bzw. Mitteilungsverfahren wurde, aufgrund der Nichtverfügbarkeit einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit, durch das BMF-Schreiben vom 6. Nov. 2019 zunächst ausgesetzt. Das nun mit Anfang 2025 bereitstehende Meldeverfahren wird über das „Mein ELSTER“-Programm realisiert.

Was muss gemeldet werden?

Die oberste Finanzbehörde stellt fest, dass:

  • alle vor dem 01.07.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssysteme (siehe § 1 Abs. 1 KassenSichV) bis längstens 31.07.2025 zu melden sind.
  • Nach dem 01.07.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
  • Eine Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems muss ab dem 01.07.2025 ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden (Achtung: zur Außerbetriebnahme hat eine vorherige Inbetriebnahme-Meldung / Anschaffung zu erfolgen).
  • Systeme, welche vor dem 1. Juli 2025 endgültige außer Betrieb genommen wurden, müssen nur dann gemeldet werden, wenn bereits eine Anschaffungsmeldung vorliegt.

Das Meldeverfahren gilt auch im Falle von z.B. gemieteten oder geleasten Registrierkassen.

EU-Taxameter und Wegstreckenzähler

Wie in unserem Newsbetrag vom vergangenen Oktober erwähnt, wurde mit dem BMF-Schreiben vom 13.10.1023 eine Übergangsregelung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler fixiert. Diese Systeme müssen längstens bis zum 1. Januar 2026 mit einer TSE ausgestattet werden.

Infolgedessen müssen auch noch nicht mit einer TSE ausgestattete Taxameter und Wegstreckenzähler ab dem 1. Juli 2025 nicht gemeldet werden. Für Systeme, welche die Nichtbeanstandung nach dem oben genannten BMF-Schreiben nicht mehr in Anspruch nehmen, oder bis Juli 2025 mit einer TSE ausgerüstet wurden, gelten die gleichen Fristen und Regelungen, wie für andere elektronische Aufzeichnungssysteme.

Mitteilungsverfahren

Das RetailForce System unterstütz Sie bzw. Ihre Kunden im Mitteilungsverfahren. Sämtliche, für eine Mitteilung notwendige Daten, sind bereits jetzt im RetailForce System hinterlegt. Die Funktionen für das Mitteilungsverfahren werden fristgerecht zum 1. Januar 2025 bereitstehen.

Haben Sie Fragen zum Meldeverfahren? Wir stehen Ihnen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Neue Version 1.8.6 verfügbar

Die neueste Version der RetailForce Fiscal Middleware 1.8.6 ist zum Download verfügbar.

Neben einigen Verbesserungen der Länderversionen Polen, Rumänien und Dänemark, wurde mit dieser Version das neue „TSE Finder“ Tool veröffentlicht. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem nächsten Newsletter.

Alle Erweiterungen, Änderungen und Bugfixes finden Sie in den Release Notes der jeweiligen Version, sowie im RetailForce Portal im Bereich „Information“.

Neue Version 1.8.5

Seit vergangenem Wochenende steht die aktuelle Version 1.8.5 der RetailForce Fiskal Middleware zum Download bereit.

Überblick Änderungen und Erweiterungen

  • Dänemark
    • Verbesserungen und Fixes im SAF-T Export.
    • Dokumenten-Validierungen verbessert.
    • Fehlertoleranz SAF-T Export erhöht.
    • AuditLogCheck kann über die Konfiguration deaktiviert werden (Zeit-Prüfung beim Einfügen von Event-Einträgen)
  • Deutschland
    • Zeit, welche der Dienst auf eine Rückmeldung von der fiskaly Cloud TSE wartet, ist nun konfigurierbar.
  • Bulgarien, Polen, Rumänien
    • Korrekturen PayIn, PayOut und OpeningBalance
      • Hinweis: zusätzliche Freitext-Elemente werden bei diesen Dokumenten nicht gedruckt!
  • Rumänien
    • Barcode-Druck unterstützt.
  • Ungarn
    • Korrektur Tageseröffnung (Funktion GetClosingNecessary), Validierungsfehler bei EndOfDay bei Mehrzweckgutscheinen

Alle Erweiterungen, Änderungen und Bugfixes finden Sie in den Release Notes der jeweiligen Version, sowie im RetailForce Portal im Bereich „Information“.

Die aktuelle Version der RetailForce Fiskal Middleware finden Sie im Downloads-Verzeichnis der RetailForce Website.

Release 1.8.4 veröffentlicht

Mit Anfang April veröffentlichen wir unser neuestes Release: Version 1.8.4.

Neue Funktionen

  • Cloud Fiskalisierung Österreich – ab sofort steht das Fiskal-Service für Österreich, als gehostete Cloud-Variante zur Verfügung. Somit ist zur Erfüllung der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) keine lokale Installation der Middleware mehr erforderlich.
  • Arm32 Unterstützung – Die Fiskal Middleware steht ab sofort als Docker-Container für arm32 Architekturen bereit. (Hinweis: der Prozessor muss „hard float“ unterstützen)

Überblick Änderungen und Erweiterungen

Neben den neuen Funktionen, beinhaltet dieses Version im Wesentlichen Bugfixes und Verbesserungen in den Länderversionen Ungarn und Frankreich. Details dazu finden Sie in den Release Notes.

Die aktuelle Version der RetailForce Fiskal Middleware finden Sie im Downloads-Verzeichnis der RetailForce Website.

Release 1.8.3 veröffentlicht

Die neueste Release der RetailForce Fiskal Middleware, Version 1.8.3, sowie des Cloud Systems stellt einige Neuerungen zur Verfügung.

Neue Funktionen

  • Cloud Fiskalisierung Österreich – mit der aktuellen Version stellen wir eine BETA-Version einer gehosteten Cloud-Variante des Fiskalservices Österreich bereit.
  • Dänemark – Umsetzung der Anforderungen der aktuellen Version (1.3.0) der Anforderungen an Registrierkassen der dänischen Finanzverwaltung

Überblick Änderungen und Erweiterungen

  • Ungarn
    • Hotfix – Anpassung Zuordnung der Umsatzsteuerkategorien
  • Spanien
    • Verbesserung des Loggings bei Verbindungsverlust mit TicketBAI-System
  • Österreich
    • Umbauarbeiten zur Cloud-Fiskalisierung
  • Dänemark
    • Ergänzungen im Bereich Event-Einträge der SAF-T Datei
    • SAF-T Exportdatei wird nicht mehr base64 kodiert
    • Ergänzung Benutzer-Felder im vom Service generiertem EndOfDay-Dokument („Z-Bericht“)
  • Polen, Rumänien, Bulgarien
    • Vom Drucker generierte Berichte (Z-Report, Z-Report by Block und KLEN-Export) können nun über Middleware-Funktionen ausgelöst werden.
    • Verbesserung des Loggings im Falle von Drucker-Fehlern

Die aktuelle Version der RetailForce Fiskal Middleware finden Sie im Downloads-Verzeichnis der RetailForce Website. Alle Erweiterungen, Änderungen und Bugfixes finden Sie in den Release Notes der jeweiligen Version, sowie im RetailForce Portal im Bereich „Information“.