Digitale Verkaufsregistrierung – Dänemark

Mit dem 1. Januar 2024 tritt in Dänemark der §63. der Mehrwertsteuerverordnung zu digitalen Verkaufsregistrierungssystemen („Digitale salgsregistreringssystemer„) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen „digitale Verkaufsregistrierungssysteme“ (elektronische Aufzeichnungssysteme, Registrierkassen…) bestimme Anforderungen erfüllen. Unter anderem müssen Verkaufstransaktionen digital mit einem dänischen OCES-Zertifikat signiert werden. Dieses Zertifikat muss auf den jeweiligen Händler bzw. Gastronom ausgestellt sein.

Wer ist betroffen?

Im ersten Schritt gelten die Anforderungen für alle Unternehmen, mit einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. dänische Kronen (ca. 1,3 Mio. EUR), welche in den folgenden Branchen tätig sind:

  • Cafes, Pubs, Nachclubs, etc.
  • Pizzerias, Schnell-Imbiss Restaurants, Eisdielen, usw.
  • Lebensmittelläden und 24-Stunden-Läden
  • Restaurants

15 Anforderungen

Die dänische Finanzbehörde hat 15 technische Anforderungen an Verkaufsregistrierungssysteme veröffentlicht, welche u.a. die Führung eines elektronischen Journals beschreibt sowie die Zurverfügungstellung von Daten in der Form eines signierten SAF-T Exports.

Wir möchten auf einige dieser Anforderungen speziell hinweisen:

  • Künftig müssen Kassensysteme in Dänemark, welche in den oben genannten Branchen eingesetzt werden und somit unter §63 Mehrwertsteuerverordnung fallen, über eine Verbindung zu Bezahlterminals verfügen (sofern Bankkarten-/Debitkarten- bzw. Kreditkarten-Zahlungen angenommen werden). Nicht-Verbundene Bezahlterminals sind somit nicht mehr erlaubt.
  • Das Aufzeichnungssystem (elektronische Verkaufsregistrierungssystem) darf über keine Funktion zur nachträglichen Veränderung oder Löschung von Daten im elektronischen Journal.

Verkaufsarten

Neben dem klassischen Barverkauf müssen auch Verkaufstransaktionen, welche mit elektronischen Zahlungsmitteln wie Bezahlkarten oder MobilePay beglichen werden, über das digitale Verkaufsregistrierungssystem abgewickelt werden.

Online-Verkäufe

Auch Zahlungen im Zuge von Online-Verkäufe, sowohl über die eigene Unternehmenswebsite als auch über Online-Portale (beispielsweise Just Eat, Foodora,…), müssen im Verkaufsregistrierungssystem erfasst werden.

Strafen

Die Finanzverwaltung hat Strafen für eine Nichterfüllung der Vorschriften angekündigt. Ab dem 1. Jan. 2024 kann die Finanzverwaltung s.g. Compliance-Checks durchführen. Die Strafen werden bei jedem Besuch der Finanzorgane angehoben.

Nachdem es im Sommer dieses Jahres bereits ein Update gab, hat die dänische Finanzverwaltung nun mit Anfang November eine neue Version der technischen Anforderungen an digitale Verkaufsregistrierungssysteme veröffentlicht. RetailForce stellt rechtzeitig eine neue Version der Fiskal Middleware zur Verfügung, welche diese Änderungen umsetzt.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen rund um die dänische Fiskalisierung.

RetailForce Fiskal Middleware – Neue Version 1.3.0

Die neueste Version 1.3.0 unserer Fiskal Middleware steht ab sofort zum Download auf https://retailforce.cloud/downloads/ bereit.

Diese Version beinhaltet Releases für die Länder:

  • Bulgarien und
  • Dänemark.

Weiters sind Beta-Versionen für:

  • Frankreich,
  • Polen und
  • Schweden in v1.3.0 enthalten.

Österreich

Neben den Erweiterungen um die oben genannten Länder, steht die Version 1.3.0 im Zeichen der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Es wurden einige Ergänzungen und Verbesserungen, auch hinsichtlich der Migration von anderen Fiskal Middleware Systemen auf RetailForce, eingebaut.

Außerdem kann nun, über die RetailForce Cloud, das Datenerfassungsprotokolls nach §7 RKSV („DEP7“) mit dem ASIT-Prüftool auf Validität geprüft werden. Beschreibungen und Details dazu folgen in Lösungsartikeln auf unserem Solution Center.

Technisches Ereignisprotokoll

Bereits ab der Version 1.2.12 können technische Ereignisse an der Kasse, welche etwa für die Umsetzung der NF525-Anforderungen von Infocert, im Rahmen des französischen „Anti-Mehrwertsteuerbetrugs-Gesetzes“, oder des Gesetzes zu „Digitalen Verkaufsregistrierungssystemen“ in Dänemark benötigt werden, an die RetailForce Middleware übermittelt werden.

Ab der vorliegenden Version, werden nun einige dieser Ereignisse vom Fiskal Client automatisch in das technische Ereignisprotokoll (Audit Log) geschrieben. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im verlinkten Artikel in unserem Solution Center.

Wie üblich, stehen sämtliche Details zu Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Version 1.3.0 in den Release-Notes auf unserer Website.

Neue Version – Fiskal Client 1.2.12

Im Download-Bereich der RetailForce Website finden Sie die neueste Version des Fiskal Clients (https://www.retailforce.cloud/downloads/).
Der aktuelle Release 1.2.12 beinhaltet Funktionen für die Länder Dänemark und Bulgarien und stellt die voraussichtlich letzte Beta-Version für die beiden Fiskalländer dar.
Neben den Ländererweiterungen wurden einige Verbesserungen zur Steigerung der Performance des Fiskal Clients eingebaut – hauptsächlich für Hochlast-Systeme.

RetailForce Cloud

Nachfolgend einige Änderungen, welche an der RetailForce Cloud vorgenommen wurden:

  • Gleichzeitig mit dem Release der neuen Client-Version können nun auch Konfigurations-Objekte für Dänemark und Bulgarien im Cloud Portal erstellt werden.
  • Der Export von DSFinV-K Dateien im CSV-Format läuft nun wesentlich schneller ab.
  • Bei den Kunden-Entitys „Organisation“ und „Company“ wurde ein zusätzliches Bezeichnungs-Feld (Caption) hinzugefügt, um nun auch Markenbezeichnungen von Unternehmen eingeben zu können.
    Wir empfehlen, das Feld „Caption 1“ mit der offizielle Unternehmensbezeichnung und „Caption 2“ mit dem Markennamen zu befüllen.

Eine Übersicht über alle Erweiterungen, Verbesserungen und Bug-Fixes finden Sie in den Release-Notes auf https://www.retailforce.cloud/downloads/Version%201.2.12/ReleaseNotes1.2.12.md